NORMSERVIS s.r.o.

E ÖNORM EN 17420

Railway applications - Vehicle front design for trams with respect to pedestrian safety

NORM herausgegeben am 1.6.2025

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The information about the standard:

Designation standards: E ÖNORM EN 17420
Publication date standards: 1.6.2025
The number of pages: 36
Approximate weight : 108 g (0.24 lbs)
Country: Austrian technische Norm
Kategorie: Technische Normen ÖNORM

Annotation of standard text E ÖNORM EN 17420 :

Dieses Dokument ist anwendbar auf Straßenbahnfahrzeuge nach EN17343. Tram-Train-Fahrzeuge, Gleisbaumaschinen, Infrastrukturinspektionsfahrzeuge und Zweiwegefahrzeuge nach EN17343 sowie abnehmbare Maschinen/Maschinerie fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Dokuments. Dieses Dokument beschreibt passive Sicherheitsmaßnahmen zur Verringerung der Folgen von Kollisionen mit Fußga¨ngern. Diese Maßnahmen bieten den letzten Schutz, wenn alle anderen Mo¨glichkeiten, einen Unfall zu verhindern, versagt haben, d.h. - Konstruktionsvorschriften fu¨r die Fahrzeugfront, um die Auswirkungen eines Aufpralls auf einen Fußga¨nger zu minimieren, - Konstruktionsvorschriften fu¨r die Fahrzeugfront fu¨r seitliche (laterale) Ablenkung, um das Risiko zu minimieren, auf ebenem Boden unter das Fahrzeug gezogen zu werden (eingebettete Spur), - Konstruktionsvorschriften fu¨r den Unterbau des Fahrzeugs, um Verletzungen eines am Boden liegenden Fußga¨ngers/Ko¨rpers nicht zu verschlimmern, - Vorkehrungen, die verhindern, dass der Fußga¨nger von den Vorderra¨dern des Fahrzeugs u¨berrollt wird. Dieses Dokument konzentriert sich auf die Folgen des prima¨ren und tertia¨ren Aufpralls. Die Folgen eines sekunda¨ren Aufpralls liegen außerhalb des Anwendungsbereichs dieses Dokuments. Die folgenden Maßnahmen zur aktiven Verbesserung der Sicherheit fallen nicht in den Anwendungsbereich des vorliegenden Dokuments: - Farbe der Front; - zusa¨tzliche Positionslichter; - zusa¨tzliche Kameras; - Fahrerassistenzsysteme; - zusa¨tzliche akustische Warneinrichtungen usw.; - Sicht des Fahrers / Spiegel; - Folgen fu¨r Fußga¨ngerverletzungen aufgrund von Sekunda¨raufprall auf Infrastruktur (Seitenpfosten, Betonboden, Masten, Ba¨ume usw.). Die Bestimmungen dieses Dokuments sind nur auf Neufahrzeuge anwendbar.