
Eurocode - Basis of structural and geotechnical design - Part 1: New structures
NORM herausgegeben am 1.10.2026
Bezeichnung normen: ÖNORM EN 1990-1+A1
Ausgabedatum normen: 1.10.2026
Zahl der Seiten: 219
Gewicht ca.: 688 g (1.52 Pfund)
Land: Österreichische technische Norm
Kategorie: Technische Normen ÖNORM
(1) Unter Einbeziehung der Folgen für ein Versagen legt dieses Dokument die Grundsätze und Anforderungen für und an die Sicherheit, Gebrauchstauglichkeit, Robustheit und Dauerhaftigkeit von Tragwerken, einschließlich geotechnischer Bauwerke, fest. (2) Dieses Dokument ist auch auf Bestandsbauten, wie in EN 1990 2 dargelegt, anwendbar." (3) Dieses Dokument soll zusammen mit den anderen Eurocodes für die Tragwerksplanung von Hoch- und Ingenieurbauwerken, einschließlich Tragwerken mit befristeter Standzeit, angewendet werden. (4) Dieses Dokument beschreibt die Grundlagen für den Nachweis von Tragwerken und geotechnischen Bauwerken nach dem Konzept der Bemessung nach Grenzzuständen." (5) Die in diesem Dokument angegebenen Nachweisverfahren basieren hauptsächlich auf dem Bemessungskonzept mit Teilsicherheitsbeiwerten. ANMERKUNG 1 Alternative Verfahren sind in den anderen Eurocodes für bestimmte Anwendungsfälle angegeben. ANMERKUNG 2 Die Anhänge dieses Dokuments enthalten zudem allgemeine Hilfestellungen für die Anwendung alternativer Verfahren. (6) Dieses Dokument ist auch für den Entwurf und die Bemessung von Tragwerken mit Baustoffen oder Einwirkungen anwendbar, die nicht in den Anwendungsbereich von EN 1991 (alle Teile) bis EN 1999 (alle Teile) fallen. ANMERKUNG In diesem Fall können zusätzliche oder abgeänderte Bestimmungen notwendig sein." 1.2 Annahmen (1) Es wird angenommen, dass der Entwurf und die Bemessung nach dem anerkannten Stand der Technik zum Zeitpunkt des Entwurfs und der Bemessung mit der für das Projekt angemessenen Befähigung und Sorgfalt durchgeführt werden (2) Es wird angenommen, dass der Entwurf und die Bemessung des Tragwerks durch entsprechend qualifizierte und erfahrene Personen durchgeführt werden. (3) Die in den Eurocodes enthaltenen Bemessungsregeln gehen davon aus, dass: ż die Bauausführung durch ausreichend befähigte und erfahrene Personen erfolgt; ż sachgerechte Kontrollen und Überwachungen während der Planung und der Bauausführung, sei es in Fabriken, Fertigungsanlagen oder auf der Baustelle, erfolgen; ż die Verwendung von Baustoffen und -produkten für Neubauten oder neue tragende Bauteile in Überein¬stimmung mit den Eurocodes, den maßgebenden Produkt- und Ausführungsnormen und den Projektspezifikationen erfolgt; ż das Tragwerk sachgemäß überprüft und instand gehalten wird; ż das Tragwerk entsprechend den Annahmen genutzt wird. ANMERKUNG Hilfestellungen zu Managementmaßnahmen, mit denen die Annahmen für die Planung, den Nachweis und die Bauausführung erfüllt werden, sind in Anhang B angegeben."