
Guide for procurement of power station equipment - Part 1: Common clauses
NORM herausgegeben am 1.3.1998
Designation standards: ÖNORM EN 45510-1
Publication date standards: 1.3.1998
The number of pages: 23
Approximate weight : 69 g (0.15 lbs)
Country: Austrian technische Norm
Kategorie: Technische Normen ÖNORM
Die vorliegende Norm ist eine Anleitung zur Erstellung der technischen Spezifikation für die Beschaffung von Ausrüstung für den Einsatz in Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Kraftwerke). Dieser Leitfaden ist nicht anwendbar auf Ausrüstung zur Verwendung im Nuklearbereich von Kernkraftwerken. Bei der Erstellung des Leitfadens wurden keine weiteren Möglichkeiten zur Anwendung der beschriebenen Ausrüstung in Betracht gezogen. Dieser Leitfaden bezieht sich auf solche Festlegungen, die für alle Ausrüstungen gelten (die Allgemeingültigen Festlegungen). In den spezifischen Leitfäden wird an dieser Stelle die Ausrüstung festgelegt, die von dem betreffenden Leitfaden erfasst wird. Dieser Leitfaden bezieht sich vorzugsweise auf die Funktion der behandelten Ausrüstung und nicht auf die Art ihrer Konstruktion. Aus diesem Grunde wird die Anleitung zur Spezifikation unter Leistungsaspekten gegeben anstelle von detaillierter Beschreibung der zu liefernden Ausrüstung. Potentielle Käufer erfahren aus dem Leitfaden, wie die Spezifikation formuliert werden sollte, damit: die Ausrüstung von Typ und Leistung her den anderen Teilen der Systeme genau angepasst ist; die vorgesehene Leistung erreicht wird; die Zusatzausrüstung entsprechend dimensioniert ist; Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit und Sicherheitsanforderungen erreicht werden; die anzuwendenden Bewertungsverfahren und Qualitätssicherungsmaßnahmen bestimmungsgemäß berücksichtigt werden. Der Leitfaden bestimmt nicht die Art der Spezifikation (z. B. detaillierfe, auslegungstechnische, funktionelle Spezifikation) oder den Lieferumfang für einen bestimmten Vertrag, die üblicherweise auf der Grundlage der Projektstrategie des Käufers festgelegt werden. Der Leitfaden umfasst nicht: kaufmännische, vertragliche oder rechtliche Elemente, die üblicherweise in der Anfrage separat behandelt werden; die Zuweisung von Verantwortlichkeiten, die im Vertrag festzulegen sind. Der Leit (...abgekuerzt)