Die Norm UIC 120-2ed. 1.1.2018 Ansicht

UIC 120-2ed.

Auditing cross-distribution and accounting processes of tickets in passenger transport

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NORM herausgegeben am 1.1.2018


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Informationen über die Norm:

Bezeichnung normen: UIC 120-2ed.
Ausgabedatum normen: 1.1.2018
SKU: NS-806029
Zahl der Seiten: 48
Gewicht ca.: 144 g (0.32 Pfund)
Land: Internationale technische Norm
Kategorie: Technische Normen UIC

Die Annotation des Normtextes UIC 120-2ed. :

2nd edition, January 2018 - Original The cross-distribution of domestic and international tickets is based upon the multilateral agreements provided for by UIC Leaflets 918-1, 918-2, 918-3 et 301, and by the Special Conditions of International Carriage (SCIC) for different types of ticket. However, these transactions are not always underpinned by automated data exchange with the vendor system. Therefore, the accounts kept for certain types of ticket are based on the subsequent upload of sales data sets into the international accounting systems in accordance with UIC Leaflet 301. In this context, the carriers trust the ticket issuers that the revenue they are entitled to from the sale of their tickets will be correctly calculated and allocated to them. Moreover, they rely on the relevant conditions of carriage and tariffs being correctly applied and the agreed measures on revenue securing being duly implemented. In order to ensure that the revenue resulting from such sales is being correctly apportioned, intermittent audits are carried out by a UIC audit body. These audits are to take account of the evolving competitive environment in their execution. This leaflet determines the regulatory framework within which the audit body will execute the audits. The present leaflet contains provisions governing: the setting-up of a supervisory body to audit the accounts kept for jointly-distributed tickets in passenger transport, the membership and authority of the aforementioned supervisory body, the conditions under which railway undertakings and distributors are to undergo audits by the aforementioned supervisory body, the assessment, disclosure and safekeeping of the audit reports, the authority of the UIC bodies and management with regard to the activities of the aforementioned supervisory body.

Name:

Kontrolle der Abrechung des gegenseitigen Vertriebs von Fahrausweisen im Personenverkehr| 2. Ausgabe, Januar 2018 - Übersetzung Der gegenseitige Verkauf von nationalen und internationalen Fahrausweisen basiert auf multilateralen Vereinbarungen in Rahmen der UIC-Merkblätter Nr. 918-1, 918-2, 918-3 und 301 sowie der Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen (SCIC) für verschiedene Arten von Fahrausweisen. Diese Transkationen basieren jedoch nicht immer auf einem automatisierten Datenaustausch mit den Verkaufssystemen. Grundlage der Abrechnung für bestimmte Fahrausweise ist daher die nachträgliche Übermittlung der Verkaufsdatensätze in die internationalen Abrechnungssysteme gemäß UIC-Merkblatt Nr. 301. Dabei vertrauen die Beförderer den Ausstellern der Fahrausweise, dass die Einnahmen gemäß den ihnen jeweils zustehenden Anteilen am Verkaufserlös korrekt abgerechnet und ausgewiesen werden. Darüber hinaus vertrauen sie darauf, dass die zu Grunde liegenden Beförderungsbedingungen und Tarife korrekt angewendet werden und vereinbarte Maßnahmen zur Einnahmensicherung ergriffen werden. Zur Sicherstellung der korrekten Einnahmenzuscheidung aus solchen Verkäufen finden in unregelmäßigen Abständen Prüfungen (Audits) durch eine Kontrollstelle der UIC statt. Bei der Durchführung solcher Prüfungen muss dem sich entwickelnden Wettbewerbsumfeld Rechnung getragen werden. Dieses Merkblatt bestimmt den Regelungsrahmen, innerhalb dessen die Kontrollstelle tätig wird und Prüfungen durchgeführt werden. Dieses Merkblatt enthält Bestimmungen für: die Einrichtung einer Kontrollstelle zur Überprüfung der Abrechnung des gegenseitigen Vertriebs von Fahrausweisen im Personenverkehr, die Zusammensetzung und die Befugnisse der vorgenannten Kontrollstelle, die Bedingungen, unter denen sich Eisenbahnverkehrsunternehmen und Vertriebsstellen den Kontrollen (Audits) durch die vorgenannte Kontrollstelle zu unterziehen haben, die Auswertung, Bekanntgabe und Verwahrung der Prüfberichte, die Befugnisse der UIC-Gremien und Verwaltung im Zusammenhang mit den Aktivitäten der vorgenannten Kontrollstelle.

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