Die Norm UIC 510-2-4ed. 1.5.2004 Ansicht

UIC 510-2-4ed.

Trailing stock: wheels and wheelsets. Conditions concerning the use of wheels of various diameters

Automatische name übersetzung:

Rollierende: Räder und Radsätze. Bedingungen für die Verwendung von Rädern mit verschiedenen Durchmessern



NORM herausgegeben am 1.5.2004


Sprache
Realisierung
ZugänglichkeitAUF LAGER
Preis575.00 ohne MWS
575.00

Informationen über die Norm:

Bezeichnung normen: UIC 510-2-4ed.
Ausgabedatum normen: 1.5.2004
SKU: NS-550182
Zahl der Seiten: 75
Gewicht ca.: 225 g (0.50 Pfund)
Land: Internationale technische Norm
Kategorie: Technische Normen UIC

Die Annotation des Normtextes UIC 510-2-4ed. :

Summary:

ary This leaflet contains the conditions

relating to the design and maintenance of wheels and wheelsets for coaches and

wagons used on international services. It covers wheel diameters from 330 to

1 000 mm, and indicates the permissible axle loads from the standpoint of stresses

of the metal used for the wheel and the rail.

It also stipulates the minimum wheel flange height according to wheel diameter:

  • for wheel diameters between 760 and 1 000 mm: h = 28 mm,
  • for wheel diameters between 630 and 760 mm: h = 30 mm or 32 mm (h = 30 mm is preferable for financial reasons),
  • for wheel diameters between 330 and 630 mm: h = 32 mm.

To guarantee safe running when passing

over fixed noses with a minimum tangent of 1/9 in plain obtuse crossings and

obtuse crossings with slips in curves with a 450 m radius (which, from the point

of view of running, are the most unfavourable points in the track), the leaflet

also deals with the dimensions to be observed during construction, when laying

the track, and for the maintenance of these crossings. In addition, it gives

the permissible value, in service, of the angle of attack of the axle and the

lateral force acting on the latter, valid for the range of wheel diameters from

330 to 840 mm. For wheels with diameters between 840 and 1 000 mm, the safety

of which was warranted by current practice, no condition was laid down in this

connection.

The conditions of this leaflet are valid for a nominal track gauge of 1 435 mm and cannot be readily transposed to apply to other track gauges.

ERRI document DG4

contains an overview of standardised subgroups and component parts.

Name:

Wagen. Bedingungen für die Verwendung von Rädern verschiedener Durchmesser in Laufwerken unterschiedlicher Bauart|

Zusammenfassung

Dieses Merkblatt enthält die Bedingungen für den Bau und die Unterhaltung der Räder für Reisezug- und Güterwagen, die im internationalen

Verkehr eingesetzt werden. Es umfaßt die Raddurchmesser von 330 bis 1 000 mm und gibt hierfür die hinsichtlich der Werkstoffbeanspruchung von Rad und Schiene zulässigen Radsatzlasten an.

Außerdem werden die überprüfungsmaßnahmen für die Räder der Stahlsorten R2, R3, R8 und R9 angegeben, sowie die zulässigen Restzugspannungen im Radkranz der Räder

der Stahlsorten R6 und R7.

Außerdem gibt es die zu berücksichtigende Spurkranzhöhe entsprechend dem Raddurchmesser an:

  • für den Bereich der Raddurchmesser, die zwischen 760 und 1 000 mm liegen: h = 28 mm,
  • für den Bereich der Raddurchmesser, die zwischen 630 und 760 mm liegen: h = 30 mm oder 32 mm,
  • h = 30 mm ist dabei aus wirtschaftlichen Gründen vorzuziehen,
  • für den Bereich der Raddurchmesser, die zwischen 330 und 630 mm liegen: h = 32 mm.

Zur Gewährleistung der Laufsicherheit im doppelten Herzstück mit festen Spitzen und kleinstem Tangens 1/9 der Kreuzungen und in Bogen von 450 m Halbmesser eingebaute Kreuzungsweichen (lauftechnisch ungünstigste Stelle im Gleis) sind die beim Bau, bei der Verlegung und der Unterhaltung dieser Herzstücke einzuhaltenden Abmessungen aufgeführt. Außerdem sind der im Betrieb zulässige Anschneidwinkel des Radsatzes und die auf den Radsatz wirkende zulässige Querkraft für den Durchmesserbereich 330 bis 840 mm angegeben. Für die Räder des Durchmesserbereichs 840 bis 1 000 mm, dessen Sicherheit durch die Praxis bestätigt ist, wurden in dieser Hinsicht keine Bedingungen aufgestellt.

Alle Bedingungen dieses Merkblattes gelten für eine Nennspurweite von 1 435 mm und sind nicht unmittelbar auf Gleise mit anderen Spurweiten übertragbar.

Eine Zusammenstellung der genormten Baugruppen und Bauteile enthält das

ERRI-Dokument DG 4

.

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