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DIN – ist geschützte Bezeichnung der deutschen nationalen technischen Normen.
Textiles - Nonwovens - Definition.
(Textilien - Vliesstoffe - Definition.)
UNGÜLTIG herausgegeben am 1.1.2012
Ausgewählte Ausführung:
Textiles - Nonwovens - Definition.
(Textilien - Vliesstoffe - Definition.)
UNGÜLTIG herausgegeben am 1.2.2018
Ausgewählte Ausführung:
Small craft - Seacocks and through-hull fittings - Part 1: Metallic.
(Kleine Wasserfahrzeuge - Seeventile und Außenhautdurchführungen - Teil 1: Metallische Teile.)
UNGÜLTIG herausgegeben am 1.2.1998
Ausgewählte Ausführung:
Small craft - Seacocks and through-hull fittings - Part 1: Metallic.
(Kleine Wasserfahrzeuge - Seeventile und Außenhautdurchführungen - Teil 1: Metallische Teile.)
UNGÜLTIG herausgegeben am 1.4.2019
Ausgewählte Ausführung:
Small craft - Seacocks and through-hull fittings - Part 2: Non-metallic.
(Kleine Wasserfahrzeuge - Seeventile und Außenhautdurchführungen - Teil 2: Nicht metallische Teile.)
UNGÜLTIG herausgegeben am 1.2.2003
Ausgewählte Ausführung:
Small craft - Seacocks and through-hull fittings - Part 2: Non-metallic.
(Kleine Wasserfahrzeuge - Seeventile und Außenhautdurchführungen - Teil 2: Nicht metallische Teile.)
UNGÜLTIG herausgegeben am 1.4.2019
Ausgewählte Ausführung:
Small craft - Seacocks and through-hull fittings.
(Kleine Wasserfahrzeuge - Seeventile und Außenhautdurchführungen.)
UNGÜLTIG herausgegeben am 1.7.2019
Ausgewählte Ausführung:
Small craft - Fire protection - Part 1: Craft with a hull length of up to and including 15 m.
(Kleine Wasserfahrzeuge - Brandschutz - Teil 1: Wasserfahrzeuge mit einer Rumpflänge bis einschließlich 15 m.)
UNGÜLTIG herausgegeben am 1.5.1996
Ausgewählte Ausführung:
Small craft - Fire protection - Part 1: Craft with a hull length of up to and including 15 m.
(Kleine Wasserfahrzeuge - Brandschutz - Teil 1: Wasserfahrzeuge mit einer Rumpflänge bis 15 m.)
UNGÜLTIG herausgegeben am 1.7.2003
Ausgewählte Ausführung:
Small craft - Fire protection - Part 2: Craft with a hull length of over than 15 m.
(Kleine Wasserfahrzeuge - Brandschutz - Teil 2: Wasserfahrzeuge mit einer Rumpflänge über 15 m.)
UNGÜLTIG herausgegeben am 1.7.2003
Ausgewählte Ausführung:Letzte Aktualisierung: 2025-09-18 (Zahl der Positionen: 2 235 301)
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