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Rooflights and roof hatches - Environmental Product Declarations - Complementary product category rules (cPCR) to EN 15804
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NORM herausgegeben am 1.6.2025
Bezeichnung normen: E ÖNORM EN 18189
Ausgabedatum normen: 1.6.2025
SKU: NS-1222250
Zahl der Seiten: 34
Gewicht ca.: 102 g (0.22 Pfund)
Land: Österreichische technische Norm (Entwurf)
Kategorie: Technische Normen ÖNORM
Dieses Dokument liefert allgemeine Produktkategorieregeln (PCR) fu¨r Typ III-Umweltdeklarationen fu¨r Lichtkuppeln und Dachluken fu¨r den Einbau auf Aufsetzkra¨nzen in flache und leicht geneigte Da¨cher. Dieses Dokument erga¨nzt die Grundregeln fu¨r die Produktkategorie Bauprodukte, wie in [1] festgelegt. Dieses Dokument wird in Verbindung mit [1] angewendet und ersetzt diese Norm nicht. Die grundlegenden Produktkategorieregeln: ż definieren die auszuweisenden Parameter und die Art, wie sie zusammengestellt und dokumentiert werden; ż beschreiben, welche Phasen des Lebenszyklus eines Produkts in der Umweltproduktdeklaration (EPD, en: environmental product declaration) beru¨cksichtigt werden und welche Verfahren in die Lebenszyklusphasen einzubeziehen sind; ż definieren die Regeln fu¨r die Entwicklung von Szenarien; ż umfassen die Regeln zur Berechnung der Sachbilanz (LCI, en: life cycle inventory) und der Wirkungsabscha¨tzung, die der EPD zugrunde liegen, einschließlich der Festlegung der einzuhaltenden Datenqualita¨t; ż umfassen die Regeln fu¨r die Protokollierung der im Vorfeld bestimmten Angaben zu Umwelt- und Gesundheitsschutz, die fu¨r das Bauprodukt, die Bau-/Einbauverfahren und die Bauleistung(en) nicht von einer Odżkobilanz (LCA, en: life cycle assessment) abgedeckt sind, soweit maßgeblich; ż definieren die Bedingungen, unter denen Bauprodukte auf der Grundlage der Angaben in den EPD verglichen werden ko¨nnen. Fu¨r die EPD von Bauleistungen gelten dieselben Regeln und Anforderungen wie fu¨r die EPD von Bauprodukten. Dieses Dokument gilt sowohl fu¨r Lichtkuppeln und Dachluken mit Aufsetzkra¨nzen als auch fu¨r Lichtkuppeln und Dachluken ohne Aufsetzkra¨nze, die zur Montage auf Aufsetzkra¨nzen vorgesehen sind. Es kann sich um einzelne Lichtkuppeln und Dachluken oder um Lichtba¨nder handeln. Der Hauptzweck von Lichtkuppeln besteht in der natu¨rlichen Belichtung eines Geba¨udes. Dachluken dienen hauptsa¨chlich als Ausstieg zum Dach. Neben ihrer prima¨ren Bestimmung ko¨nnen diese Produkte verschiedene weitere Funktionen erfu¨llen, z. B. ż natu¨rliche Belu¨ftung; ż Schaffung von Brandabschnitten und Rauchschutz; ż Notausausstieg; ż natu¨rlicher Rauch- und Wa¨rmeabzug nach [2]. Daher sind die Funktionen und Produkte nicht fest miteinander verbunden. Die folgenden Bauprodukte fallen unter diese erga¨nzenden Produktkategorieregeln: ż Lichtkuppeln und Lichtkuppeln mit Aufsetzkranz; ż Dachluken; ż Lichtba¨nder und Lichtba¨nder mit Aufsetzkranz.
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Letzte Aktualisierung: 2025-06-06 (Zahl der Positionen: 2 203 816)
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