Die Norm E ÖNORM EN ISO 19085-11 1.8.2026 Ansicht

E ÖNORM EN ISO 19085-11 (Entwurf)

Woodworking machines - Safety - Part 11: Combined machines (ISO/DIS 19085-11:2026)

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NORM herausgegeben am 1.8.2026


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Informationen über die Norm:

Bezeichnung normen: E ÖNORM EN ISO 19085-11
Ausgabedatum normen: 1.8.2026
SKU: NS-1279247
Zahl der Seiten: 43
Gewicht ca.: 129 g (0.28 Pfund)
Land: Österreichische technische Norm (Entwurf)
Kategorie: Technische Normen ÖNORM

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Safety of machinery

Die Annotation des Normtextes E ÖNORM EN ISO 19085-11 :

Dieses Dokument legt die Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen für kombinierte Holzbearbeitungsmaschinen (definiert in 3.1) fest, die für den dauerhaften Einsatz in der Produktion mit Handbeschickung und Handentnahme des Werkstücks geeignet sind und die nachfolgend auch als żMaschinenż bezeichnet werden. Die Maschinen sind für das Schneiden von Massivholz und Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz konstruiert (siehe ISO/DIS 19085-1:2025, 3.2). Dieses Dokument behandelt alle im Anhang A aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder Gefährdungsereignisse, die auf diese Maschinen bei bestimmungsgemäßer Verwendung und unter den vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen zutreffen. Dieses Dokument ist auch anwendbar auf andere Lebenszyklusphasen von Maschinen: Transport, Montage, Justierung, Wartung, Rückbau, Demontage und Verschrottung. Dieses Dokument ist für Maschinen anwendbar, die auch mit den in den Anwendungsbereichen von ISO/DIS 19085-5:2026, ausschließlich AIMS, ISO/DIS 19085-6:2026, ISO/DIS 19085-7:2026 und ISO/DIS 19085-9:2026 aufgeführten Einrichtungen bzw. zusätzlichen Arbeitsaggregaten ausgestattet sind. Dieses Dokument ist nicht anwendbar für: a) Maschinen nur mit einer Hobeleinheit und einer Langlochbohreinrichtung; ANMERKUNG Maschinen nur mit einer Hobeleinheit und einer Langlochbohreinrichtung werden in ISO/DIS 19085-7:2026 behandelt. b) kombinierte Maschinen mit einer Bandsägeeinheit; c) Maschinen mit einer Langlochbohreinheit mit einem separaten Antrieb, der sich von dem Antrieb der Hobeleinheit unterscheidet; d) Maschinen, die zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen vorgesehen sind; e) Maschinen, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments hergestellt wurden.

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