Die Norm ÖNORM B8110-3 1.6.2020 Ansicht

ÖNORM B8110-3

Thermal protection in building construction - Part 3: Determination of the operating temperature in summer (Prevention of summerly overheating)

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NORM herausgegeben am 1.6.2020


Sprache
Realisierung
ZugänglichkeitAUF LAGER
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Informationen über die Norm:

Bezeichnung normen: ÖNORM B8110-3
Ausgabedatum normen: 1.6.2020
SKU: NS-994270
Zahl der Seiten: 42
Gewicht ca.: 126 g (0.28 Pfund)
Land: Österreichische technische Norm
Kategorie: Technische Normen ÖNORM

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Thermal insulation

Die Annotation des Normtextes ÖNORM B8110-3 :

Diese ÖNORM legt ein Verfahren zur Ermittlung der operativen Temperatur in Räumen für den Sommerfall fest. Es werden dabei Methoden gemäß ÖNORM EN ISO 52016-1 angewendet. Diese ÖNORM ist für alle Gebäude oder Räume anzuwenden, die dem dauerhaften oder vorübergehenden Aufenthalt von Menschen dienen. Es wird dabei zwischen Haupträumen und Nebenräumen unterschieden. Zu den Haupträumen zählen die eigentlichen Aufenthaltsräume und ihre Verbindungswege (z. B. alle Räume in Einfamilienhäusern, alle Räume in Wohnungen, Büroräume und die unmittelbar damit verbundenen Gänge, Schulklassen und Gangbereich zwischen den Klassenzimmern, Patientenzimmer und unmittelbar damit verbundene Gänge). Die vorliegende ÖNORM enthält Regeln zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung, wenn keine mechanische Kühlung vorgesehen ist (Lüftungsanlagen mit oder ohne Wärmerückgewinnung dürfen berücksichtigt werden). Regelungen für Nebenräume wie z. B. Laubengänge, Wintergärten, Treppenhäuser, Atrien und Aulen (ausschließlich als Verkehrsfläche genutzt) sind ebenso enthalten. Aufzugsschächte werden in der vorliegenden ÖNORM nicht geregelt. Diese ÖNORM behandelt nur die sommerliche Überwärmung. Eine Auslegung von Räumen zur Vermeidung der Überwärmung in der Übergangsjahreszeit kann analog erfolgen. Bei Räumen mit hohem Verglasungsanteil kann diesem Fall größere Bedeutung zukommen. Die Einhaltung eines allenfalls erforderlichen Schallschutzes (insbesondere für den Fall geöffneter Fenster während der Nacht oder bei dauernd betriebenen Lüftungsanlagen) ist nicht Gegenstand der vorliegenden ÖNORM.

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