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Nuclear medical therapy - Criteria for the discharge - Part 2: Calculation method taking into account complex conditions
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NORM herausgegeben am 1.11.2010
Bezeichnung normen: ÖNORM S5275-2
Ausgabedatum normen: 1.11.2010
SKU: NS-751212
Zahl der Seiten: 23
Gewicht ca.: 69 g (0.15 Pfund)
Land: Österreichische technische Norm
Kategorie: Technische Normen ÖNORM
Medical sciences and health care facilities in generalRadiation protectionRadiation measurements
Bei der Berechnung der Entlassungsaktivität eines mit einem offenen radioaktiven Stoff behandelten Patienten ist (sind) je nach Strahlenart des Radionuklides die Exposition der Umgebung durch externe Strahlung und/oder mögliche radioaktive Kontaminationen (hauptsächlich von Luft) zu berücksichtigen. Als Grundlage für die Abschätzung der Strahlenexposition der Umgebung ist bei Gammastrahlern die Umgebungsäquivalent-Dosisleistungskonstante heranzuziehen. Im vorliegenden Teil 2 der ÖNORM wird eine komplexere Berechnungsmethode vorgestellt, mit deren Hilfe genauere (höhere) Entlassungsaktivitäten als nach ÖNORM S 5275-1 errechnet werden können. Voraussetzung dafür ist die Kenntnis von weiteren Faktoren, zB Biokinetik, Verteilung der Aktivität im Körper, mögliche Kontamination der Atemluft. In dieser ÖNORM werden ausschließlich die Nuklide 117mSn, 131I, 153Sm, 186Re und 188Re berücksichtigt. Die Beschränkung auf diese 5 Nuklide erfolgt, da sich auf Grund der vereinfachten Berechnungsmethode nach Teil 1 für die anderen Nuklide bereits höchstzulässige Entlassungsaktivitäten ergeben, die über den in der Praxis verabreichten Aktivitäten liegen. Diese ÖNORM legt Kriterien für die Entlassung von Patienten nach Verabreichung offener radioaktiver Stoffe zu therapeutischen Zwecken (zB Radioiodtherapie, palliative Therapie, Radiosynoviorthese) bei Kenntnis von Faktoren, die in Teil 1 noch nicht berücksichtigt wurden, fest.
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