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LPG equipment and accessories - Procedure for checking transportable refillable LPG cylinders before, during and after filling
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NORM herausgegeben am 1.12.2021
Bezeichnung normen: ÖNORM EN 1439
Ausgabedatum normen: 1.12.2021
SKU: NS-1043585
Zahl der Seiten: 38
Gewicht ca.: 114 g (0.25 Pfund)
Land: Österreichische technische Norm
Kategorie: Technische Normen ÖNORM
Dieses Dokument legt die Verfahren zur Überprüfung von ortsbeweglichen, wiederbefüllbaren Flaschen für Flüssiggas (LPG, en: liquefied petroleum gas) vor, während und nach dem Füllen fest. Dieses Dokument ist für ortsbewegliche, wiederbefüllbare Flaschen für Flüssiggas (LPG) mit einem Fassungsraum von höchstens 150 l anwendbar, die mit Ventilen nach EN ISO 14245 und EN ISO 15995 ausgestattet werden. Dieses Dokument ist nicht anzuwenden für die Anforderungen für das Füllen von Flaschen für Flüssiggas (LPG), die für das Füllen durch den Benutzer ausgelegt und ausgerüstet sind. Dieses Dokument ist nicht anzuwenden für die Anforderungen für das Füllen von Behältern für Flüssiggas (LPG) auf Fahrzeugen. Dieses Dokument ist anzuwenden für Folgendes: geschweißte und hartgelötete Flaschen aus Stahl für Flüssiggas (LPG) mit festgelegter Mindestwanddicke (siehe EN 1442 und EN 12807 oder eine gleichwertige Norm); geschweißte Flaschen aus Stahl für Flüssiggas (LPG) ohne festgelegte Mindestwanddicke (siehe EN 14140 oder eine gleichwertige Norm); geschweißte Flaschen aus Aluminium für Flüssiggas (LPG) (siehe EN 13110 oder eine gleichwertige Norm); Flaschen aus Verbundwerkstoff für Flüssiggas (LPG) (siehe EN 14427 oder eine gleichwertige Norm); und umformte Flaschen (OMC, en: over-moulded cylinders). Spezifische Anforderungen für verschiedene Flaschentypen sind in Anhang A, Anhang B, Anhang C, Anhang D und Anhang G beschrieben. Dieses Dokument ist für die Anwendung bei Flaschen nach RID/ADR (einschließlich Flaschen mit Pi-Kennzeichnung) vorgesehen, sowie für bestehende Flaschengruppen, die nicht RID/ADR entsprechen.
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Letzte Aktualisierung: 2026-05-04 (Zahl der Positionen: 2 275 493)
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