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Design of fans working in potentially explosive atmospheres
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NORM herausgegeben am 15.10.2024
Bezeichnung normen: ÖNORM EN 14986
Ausgabedatum normen: 15.10.2024
SKU: NS-1204032
Zahl der Seiten: 66
Gewicht ca.: 198 g (0.44 Pfund)
Land: Österreichische technische Norm
Kategorie: Technische Normen ÖNORM
Dieses Dokument legt die baulichen Anforderungen an Ventilatoren der Gruppe II G (der Explosionsgruppen IIA, IIB und Wasserstoff) Kategorien 1, 2 und 3 und Gruppe II D Kategorien 2 und 3 für die Verwendung in explosionsfähigen Atmosphären fest. Dieses Dokument legt Anforderungen an Konstruktion, Bau, Prüfung und Kennzeichnung kompletter Ventilatoreinheiten fest, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, die durch Gase, Dämpfe, Nebel und/oder Staub entstehen, bestimmt sind. Solche Atmosphären können innerhalb (durch das geförderte Fluid [entflammbar oder nicht]), außerhalb oder innerhalb und außerhalb des Ventilators existieren. Dieses Dokument behandelt mechanische Geräte, insbesondere Ventilatoren. Die wie in EN ISO 80079-37:2016 festgelegte "Zündschutzart" ist konstruktive Sicherheit. Dieses Dokument ist anwendbar auf Ventilatoren, die in Umgebungsluft und unter üblichen atmosphärischen Bedingungen an der Saugseite betrieben werden, für die gilt - absolute Drücke von 0,8 bar bis 1,1 bar; - und Temperaturen von -20 °C bis +60 °C; - und ein höchstmöglicher Volumenanteil des Sauerstoffgehalts von 21 %; - und ein aerodynamischer Energieanstieg von weniger als 25 kJ/kg. Dieses Dokument kann auch hilfreich sein für Konstruktion, Bau, Prüfung und Kennzeichnung von Ventilatoren, die für den Einsatz in Atmosphären bestimmt sind, die nicht in den Gültigkeitsbereich dieser Norm fallen, oder in Fällen, in denen andere Werkstoffpaarungen verwendet werden müssen. In diesem Fall müssen die Zündgefahrenbewertung, der vorgesehene Zündschutz, zusätzliche Prüfungen (falls erforderlich), die Herstellerkennzeichnung, die technische Dokumentation und Anweisungen an den Betreiber die Bedingungen, denen der Ventilator ausgesetzt sein kann, angeben und die Eignung des Geräts nachweisen. Dieses Dokument ist nicht anwendbar für: - Ventilatoren der Gruppe I (Ventilatoren für den Bergbau); - Explosionsgruppe IIC (außer Wasserstoff); - Ventilatoren der Kategorie 1D; - Kühlgebläse oder Flügelräder für drehende elektrische Maschinen; - Kühlgebläse oder Flügelräder für Verbrennungsmotoren, Fahrzeuge oder Elektromotoren.
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Letzte Aktualisierung: 2026-05-08 (Zahl der Positionen: 2 276 678)
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