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ÖNORM EN 15502-2-3

Gas-fired central heating boilers - Part 2-3: Specific standard for hybrid units combining a gas-fired boiler and an electrical heat pump in a product

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NORM herausgegeben am 1.12.2023


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Informationen über die Norm:

Bezeichnung normen: ÖNORM EN 15502-2-3
Ausgabedatum normen: 1.12.2023
SKU: NS-1159958
Zahl der Seiten: 42
Gewicht ca.: 126 g (0.28 Pfund)
Land: Österreichische technische Norm
Kategorie: Technische Normen ÖNORM

Die Annotation des Normtextes ÖNORM EN 15502-2-3 :

Dieses Dokument legt die Anforderungen und Prüfverfahren für Hybridgeräte bezüglich des Aufbaus, der Sicherheit, der Gebrauchstauglichkeit und der rationellen Energienutzung, sowie hinsichtlich ihrer Klassifizierung und Kennzeichnung fest. Ein Hybridgerät besteht aus: - einem Gasheizkessel als Wärmeerzeuger, der dazu in der Lage ist, den Wärmebedarf unter allen Betriebsbedingungen zu decken; - einer elektrischen Luft-Wasser-Wärmepumpe als Wärmeerzeuger, die den Wärmebedarf nicht unter allen Betriebsbedingungen zu erfüllen braucht; - einem Steuergerät. Ein Hybridgerät kann die Möglichkeit der Warmwasserbereitung einschließen, entweder nach dem Durchlaufprinzip oder nach dem Speicherprinzip, wobei das Ganze als eine Einheit vertrieben wird. Bei einem Gasheizkessel als Teil des in diesem Dokument behandelten Hybridgeräts handelt es sich um gasbefeuerte Zentralheizungskessel der Bauart C(1) bis C(9) sowie B(2), B(3) und B(5) nach der Klassifizierung in EN 1749:2020: a) die eine Nennwärmebelastung (auf Basis des Brennwerts) von nicht mehr als 400 kW haben; b) die mit einem oder mehreren brennbaren Gasen der drei Gasfamilien mit den in EN 437:2021 genannten Drücken betrieben werden; c) bei denen die Temperatur des Wärmeträgermediums unter normalen Betriebsbedingungen 105 °C nicht überschreitet; d) deren wasserseitiger Betriebsdruck höchstens 6 bar beträgt; e) die als gasbefeuerte Zentralheizungskessel klassifiziert werden; f) die dafür vorgesehen sind, entweder im Gebäude oder an einer teilweise geschützten Stelle im Freien aufgestellt zu werden; g) die für entweder geschlossene oder für offene Wassersysteme ausgelegt sind. Dieses Dokument legt Anforderungen an Kessel mit bekannter Bauweise fest. Dieses Dokument deckt nicht alle Anforderungen ab für: aa) Geräte, die für den Anschluss an Gasversorgungsnetze vorgesehen sind, bei denen die Qualität des verteilten Gases wahrscheinlich über die Lebensdauer des Geräts stark schwankt; ab) Geräte, die Abgasklappen nutzen; ac) Geräte der Bauarten B(21), B(31), B(51), C(21), C(41), C(51), C(61), C(71) und C(81); ad) Geräte, die flexible Kunststoffabzüge beinhalten; ae) Geräte, die für den Anschluss an ein kombiniertes Abgasabführungssystem ausgelegt sind; af) Geräte der Bauarten C(10), C(11), C(12) und C(13); ag) Geräte der Bauart C(7), die eine Nennwärmebelastung (auf Basis des Brennwerts) von mehr als 70 kW haben; ah) Geräte, die für den Anschluss an eine mechanische Abführung der Abgase vorgesehen sind; ai) Oberflächentemperaturen von Außenteilen, insbesondere für Kinder und ältere Menschen; aj) Geräte, die für die Verbrennung von Erdgas der zweiten Familie bestimmt sind, wenn dem Erdgas Wasserstoff zugesetzt wird; ak) Geräte, die mit einer adaptiven Verbrennungsregelungsfunktion (ACCF, en: adaptive combustion control function) ausgestattet sind; al) Kessel, die für die Aufstellung in Bereichen vorgesehen sind, die für ältere Menschen und Kinder zugänglich sind. Dieses Dokument legt Mindestbetriebsanforderungen fest, die sicherstellen, dass die Produkte bei Nutzung zur Raumheizung und/oder Brauchwarmwasserbereitung entsprechend der in den technischen Anleitungen ausgewiesenen Verwendung gebrauchstauglich sind.

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