Die Norm ÖNORM EN 16831 15.2.2017 Ansicht

ÖNORM EN 16831

Tractors and machinery for agriculture and forestry - Safety - Format for reporting accidents

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NORM herausgegeben am 15.2.2017


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Informationen über die Norm:

Bezeichnung normen: ÖNORM EN 16831
Ausgabedatum normen: 15.2.2017
SKU: NS-763275
Zahl der Seiten: 27
Gewicht ca.: 81 g (0.18 Pfund)
Land: Österreichische technische Norm
Kategorie: Technische Normen ÖNORM

Die Annotation des Normtextes ÖNORM EN 16831 :

Diese Europäische Norm legt ein einheitliches Format für die Datenerfassung bei Unfällen fest, bei denen die folgenden Maschinen betroffen sind: - land- und forstwirtschaftliche Traktoren (NACE-Code 09.02.03.01); - an Traktoren angebrachte Geräte (z. B. Frontlader) (NACE-Code 09.02.99.00); - (Front- oder Heck-) Anbaugeräte für Traktoren (NACE-Code 09.02.99.00); - von Traktoren gezogene Geräte (Anhänger und Maschinen) (NACE-Code 09.02.04.99); - selbstfahrende Maschinen (NACE-Code 09.02.03.02); - Teleskoplader (NACE-Code 09.02.03.02); - Rasen- und Gartengeräte (NACE-Code 09.02.99.00); - handgehaltene kraftbetriebene landwirtschaftliche Geräte (NACE-Code 09.02.99.00). Unfälle bei der Verwendung dieser Maschinen im Straßenverkehr sind ebenfalls durch dieses Dokument erfasst. Nicht in den Anwendungsbereich dieses Dokuments fallen: - die oben genannten Maschinen, wenn sie in anderen Bereichen als der Land-, Forstwirtschaft und Landschaftsgestaltung verwendet werden (z. B. Verwendung von Traktoren auf Baustellen); - Maschinen zur Materialhandhabung, mit Ausnahme von Teleskopladern, Kompaktlader, Radlader und Frontlader an Traktoren. Im Anwendungsbereich sollten alle Profile von verletzten Personen enthalten sein. Es dürfen keine Unterschiede/Ausnahmen zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Selbständigen, Bystandern oder anderen am Unfall beteiligten Personen gemacht werden. Folgende Situationen fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Dokuments: - Beinaheunfälle und andere Zwischenfälle, die keine Verletzung zur Folge haben; - chronische Krankheiten als Folge von physikalischen Einwirkungen. Brandgefahren fallen nur in den Anwendungsbereich, wenn Unfälle bei einem Feuer körperliche Schäden verursacht haben.

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