Die Norm ÖNORM EN 16844 15.9.2019 Ansicht

ÖNORM EN 16844

Aesthetic medicine services - Non-surgical medical treatments

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NORM herausgegeben am 15.9.2019


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Informationen über die Norm:

Bezeichnung normen: ÖNORM EN 16844
Ausgabedatum normen: 15.9.2019
SKU: NS-971560
Zahl der Seiten: 55
Gewicht ca.: 165 g (0.36 Pfund)
Land: Österreichische technische Norm
Kategorie: Technische Normen ÖNORM

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Health care services in generalOther services

Die Annotation des Normtextes ÖNORM EN 16844 :

Diese Europäische Norm legt Anforderungen an bestimmte ästhetische nicht-chirurgische, medizinische Behandlungen fest: - Behandlungen mit resorbierbaren Injektionsmitteln, Botulinumtoxin und Micro-Needling; - Behandlungen mit nicht-ablativer fraktionierter Hauterneuerungsbehandlung (Resurfacing) und Oberflächenpeelings, Behandlungen mit Laser und vergleichbaren energiebasierten Geräten; - Behandlungen mit fraktionierter ablativer Behandlung mit Laser und vergleichbaren energiebasierten Geräten und mitteltiefe Peelings; und - andere Behandlungen, wie tiefe chemische Peelings, vollständig ablative Laserbehandlungen und Fadenliftings. Diese Europäische Norm gibt Empfehlungen in Bezug auf ästhetische nicht-chirurgische, medizinische Behandlungen, einschließlich des ethischen Rahmens und allgemeiner Grundsätze, nach denen ästhetische medizinische Dienstleistungen durch alle Ärzte und Interessengruppen im Bereich der ästhetischen Medizin erbracht werden. Diese Empfehlungen gelten vor, während und nach der Behandlung. Jede ästhetische medizinische Behandlung, die das Gewebe unterhalb der Hornschicht der Haut (Stratum corneum) betrifft, oder die einen biologischen Effekt auf das Gewebe unterhalb der Hornschicht der Haut besitzt (mit oder ohne Instrumente(n) oder Geräte(n)), fällt in den Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm. Ästhetische chirurgische Eingriffe nach EN 16372 und Verfahren der Zahnheilkunde sind aus dem Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm ausgeschlossen. Ästhetische nicht-medizinische Behandlungen (Tätowieren und sämtliche Behandlungen, die nicht das Gewebe unterhalb der Hornschicht der Haut betreffen), die von nichtärztlichen Fachgruppen (z. B. von Tätowierern, Kosmetikern) auf gesetzlich zulässige Weise durchgeführt werden können, sind aus dem Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm ausgeschlossen.

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