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Devices for in-situ generation of biocides - Active chlorine generated from sodium chloride by electrolysis
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NORM herausgegeben am 15.3.2024
Bezeichnung normen: ÖNORM EN 17818
Ausgabedatum normen: 15.3.2024
SKU: NS-1170404
Zahl der Seiten: 42
Gewicht ca.: 126 g (0.28 Pfund)
Land: Österreichische technische Norm
Kategorie: Technische Normen ÖNORM
Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen an Aufbereitungssysteme fest, die den Wirkstoff - "aktives Chlor" - durch Elektrolyse aus Natriumchlorid für den Betrieb vor Ort (in situ) erzeugen. Der in situ erzeugte Wirkstoff (IGAS, en: in-situ generated active substance), in diesem Fall aktives Chlor, kann in eine Lösung gegeben werden ("off-line") oder direkt in Rohrleitungen erzeugt werden ("in-line"). Dieses Dokument legt den Bau der Anlage und die Prüfverfahren für die Ausrüstung zur In-situ-Erzeugung von aktivem Chlor fest. Es gibt die Anforderungen an Anleitungen zum Einbau, zum Betrieb, zur Wartung und zur Sicherheit sowie an die mit dem Produkt zu liefernde Dokumentation an. Die In-situ-Erzeugung von Wirkstoffen und das Inverkehrbringen der erforderlichen Präkursor auf dem europäischen Markt unterliegen den Angaben der Biozid-Verordnung (EU) 528/2012 ["Biozid-Produkte"]. Wirkstoffe, die von Anlagen erzeugt werden, die den Angaben zufolge die Anforderungen dieses Dokuments einhalten, müssen der Biozid-Verordnung (BPR, en: Biocidal Products Regulation) sowohl in Bezug auf das registrierte aktive Chlor als auch auf die Qualitätsstandards und die Präkursor in Übereinstimmung mit der entsprechenden Anwendung und der in der Biozid-Verordnung aufgeführten "Produktart" entsprechen. In dieser Norm werden keine Anwendungen für In-situ-Anlagen zur Erzeugung von aktivem Chlor festgelegt. Der Anwendungsbereich für die In-situ-Erzeugung von Chlor ist vielfältig. Es liegt in der Verantwortung des Wirtschaftsteilnehmers/Produktlieferanten, der sich zur Einhaltung dieser Norm verpflichtet, den geeigneten Systemtyp und die Betriebsbedingungen für die jeweilige Anwendung zu ermitteln und: - die Qualität des Biozids für die jeweilige Anwendung anzugeben. Diese ist unter Umständen in nationalen oder internationalen Normen festgelegt; - den geeigneten Produkttyp und die Betriebsbedingungen (Konzentration, Dosierrate und Qualität des aktiven Chlors) anzugeben; - sonstige regulatorische Anforderungen, die für die jeweilige Anwendung relevant sind, anzugeben; - den für die Anwendung geeigneten Präkursor Natriumchlorid anzugeben; - und das Produkt entsprechend zu kennzeichnen.
Letzte Aktualisierung: 2026-06-18 (Zahl der Positionen: 2 283 376)
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