Die Norm ÖNORM EN 19694-6 1.11.2016 Ansicht

ÖNORM EN 19694-6

Stationary source emissions - Determination of greenhouse gas (GHG) emissions in energy-intensive industries - Part 6: Ferroalloy industry

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NORM herausgegeben am 1.11.2016


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Informationen über die Norm:

Bezeichnung normen: ÖNORM EN 19694-6
Ausgabedatum normen: 1.11.2016
SKU: NS-764051
Zahl der Seiten: 39
Gewicht ca.: 117 g (0.26 Pfund)
Land: Österreichische technische Norm
Kategorie: Technische Normen ÖNORM

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Stationary source emissions

Die Annotation des Normtextes ÖNORM EN 19694-6 :

Diese Europäische Norm stellt eine harmonisierte Methodik zur Berechnung der Treibhausgasemissionen aus der Ferrolegierungsindustrie auf der Grundlage des Massenbilanzansatzes - Scope 1: direkte Treibhausgasemissionen aus Quellen, die im Besitz des Unternehmens sind oder von diesem kontrolliert werden, wie Emissionen aus folgenden Quellen: ) bereit. Darüber hinaus stellt sie zeitverlaufsbezogene Schlüsselleistungskennzahlen für Anlagen bereit, in denen Ferrolegierungen hergestellt werden. Sie behandelt die folgenden direkten und indirekten Treibhausgasquellen: - Schmelz(reduktions)prozess; - Carbonatzerfall im Ofen; - unterstützende Vorgänge im Zusammenhang mit dem Schmelzen, (d. h. Zuschlagstoffe, Trocknungsprozesse, Erwärmen der Pfannen usw.); - Scope 2: indirekte Treibhausgasemissionen aus: - der Erzeugung zugekaufter elektrischer Energie, die in den Ausrüstungen verbraucht wird, welche sich im Besitz des Unternehmens befinden oder von diesem kontrolliert werden. Diese Europäische Norm ist in Verbindung mit der Norm EN 19694-1 anzuwenden, in der generische, allgemeine Anforderungen, Definitionen und Regeln behandelt sind, die für die Bestimmung von Treibhausgasemissionen aus allen energieintensiven Sektoren gelten, und in der gemeinsame methodische Aspekte beschrieben und die Einzelheiten zur Anwendung dieser Regeln festgelegt sind. Durch die Anwendung dieser Norm auf sektorspezifische Normen sind die Genauigkeit, Präzision und Wiederholbarkeit der Ergebnisse sichergestellt, daher handelt es sich hierbei um eine normative Bezugsnorm. Die Anforderungen dieser Normen ersetzen keine Rechtsvorschriften.

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