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Eurocode - Basis of structural and geotechnical design
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NORM herausgegeben am 15.1.2026
Bezeichnung normen: ÖNORM EN 1990
Ausgabedatum normen: 15.1.2026
SKU: NS-1257585
Zahl der Seiten: 176
Gewicht ca.: 559 g (1.23 Pfund)
Land: Österreichische technische Norm
Kategorie: Technische Normen ÖNORM
1.1 Anwendungsbereich von FprEN 1990 (1) Unter Einbeziehung der Folgen für ein Versagen legt dieses Dokument die Grundsätze und Anforderungen für und an die Sicherheit, Gebrauchstauglichkeit, Robustheit und Dauerhaftigkeit von Tragwerken, einschließlich geotechnischer Bauwerke, fest. (2) Dieses Dokument soll zusammen mit den anderen Eurocodes für den Entwurf und die Bemessung von Hochbauten und Ingenieurbauten, einschließlich Tragwerke mit befristeter Standzeit, angewendet werden. (3) Dieses Dokument beschreibt die Grundlagen für die Planung von Tragwerken und geotechnischen Bauwerken sowie für die Bemessung nach dem Konzept der Bemessung nach Grenzzuständen. (4) Die in diesem Dokument angegebenen Nachweisverfahren basieren hauptsächlich auf dem Bemessungskonzept mit Teilsicherheitsbeiwerten. ANMERKUNG 1 Alternative Verfahren sind in den anderen Eurocodes für bestimmte Anwendungsfälle angegeben. ANMERKUNG 2 Die Anhänge dieses Dokuments enthalten zudem allgemeine Leitlinien für die Anwendung alternativer Verfahren. (5) Dieses Dokument gilt auch für: ż die Tragwerksbeurteilung von bestehenden Tragwerken; ż die Planung von Instandsetzungs-, Ertüchtigungs- und Umbaumaßnahmen; ż die Beurteilung von Nutzungsänderungen. ANMERKUNG Es können zusätzliche oder abgeänderte Festlegungen notwendig sein. (6) Dieses Dokument ist auch für die Planung von Tragwerken mit Baustoffen oder Einwirkungen anwendbar, die nicht in den Anwendungsbereich von EN 1991 (alle Teile) bis EN 1999 (alle Teile) fallen. ANMERKUNG In diesem Fall können zusätzliche oder abgeänderte Festlegungen notwendig sein. 1.2 Annahmen (1) Es wird angenommen, dass die Bemessung nach dem anerkannten Stand der Technik mit der für das Projekt angemessenen Befähigung und Sorgfalt durchgeführt wird. (2) Es wird angenommen, dass die Bemessung des Tragwerks durch entsprechend qualifizierte und erfahrene Personen durchgeführt wird. (3) Die in den Eurocodes enthaltenen Bemessungsregeln gehen davon aus, dass: ż die Bauausführung durch ausreichend befähigte und erfahrene Personen erfolgt; ż sachgerechte Kontrollen und Überwachungen während der Planung und der Bauausführung, sei es in Fabriken, Fertigungsanlagen oder auf der Baustelle, erfolgen; ż die Verwendung von Baustoffen und -produkten entsprechend den Eurocodes, den maßgebenden Produkt- und Ausführungsnormen und den Projektspezifikationen erfolgt; ż das Tragwerk sachgemäß instand gehalten wird; ż das Tragwerk entsprechend den Planungsannahmen genutzt wird. ANMERKUNG Leitlinien zu Managementmaßnahmen, mit denen die Annahmen für die Planung und Bauausführung erfüllt werden, sind in Anhang B angegeben.
Eurocode - Basis of structural design - Amendment 1: Application for bridges (consolidated version)
Änderung herausgegeben am 15.3.2013
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Letzte Aktualisierung: 2026-06-17 (Zahl der Positionen: 2 283 361)
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