Die Norm ÖNORM EN 415-10 15.3.2014 Ansicht

ÖNORM EN 415-10

Safety of packaging machines - Part 10: General Requirements

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NORM herausgegeben am 15.3.2014


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Informationen über die Norm:

Bezeichnung normen: ÖNORM EN 415-10
Ausgabedatum normen: 15.3.2014
SKU: NS-769519
Zahl der Seiten: 99
Gewicht ca.: 328 g (0.72 Pfund)
Land: Österreichische technische Norm
Kategorie: Technische Normen ÖNORM

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Packaging machinery

Die Annotation des Normtextes ÖNORM EN 415-10 :

Diese Europäische Norm enthält allgemeine Anforderungen an Verpackungsmaschinen, die im Anwendungsbereich von EN 415-1 oder im Anwendungsbereich eines anderen maschinenspezifischen Teils von EN 415 festgelegt sind. Bei der gemeinsamen Anwendung mit einem entsprechenden maschinenspezifischen Teil von EN 415 liefert sie Anforderungen für diese bestimmte Maschinenart. Das vorliegende Dokument beschreibt Sicherheitsanforderungen und deren Nachweis hinsichtlich Gestaltung, Konstruktion, Installation, Inbetriebnahme, Betrieb, Einstellungen, Wartung und Reinigung von Verpackungsmaschinen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter vom Hersteller vorhersehbaren Bedingungen der Fehlanwendung verwendet werden. Die Gefährdungen an einer spezifischen Maschine können in Abhängigkeit von ihrer Funktionsweise, von Typ, Größe und Masse des Produktes, vom Packstoff, von an der Maschine angebrachtem Zubehör sowie von der Umgebung, in der die Maschine verwendet wird, variieren. Weist die Maschine Gefährdungen auf, die in der vorliegenden Norm nicht behandelt werden, sollte der Hersteller diese Gefährdungen anhand der in EN ISO 12100:2010 beschriebenen Grundsätze beurteilen. Derartige Abweichungen und Ergänzungen fallen nicht in den Anwendungsbereich der vorliegenden Norm. Diese Europäische Norm gilt nicht für Folgendes: - Maschinen, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments durch CEN hergestellt wurden. Diese Norm behandelt nicht Folgendes: - das Risiko, das sich durch die Verwendung der Maschinen in öffentlich zugänglichen Bereichen ergibt; - die Verwendung von Verpackungsmaschinen in explosionsfähigen Atmosphären; - spezifische Gefährdungen für Gesundheit, Sicherheit oder Hygiene im Zusammenhang mit den Produkten, die möglicherweise auf den Maschinen verarbeitet werden, allerdings sind allgemeine Hinweise dazu angegeben; - Gefährdungen, die mit der Außerbetriebnahme von Verpackungsmaschinen zusammenhängen können.

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