Die Norm ÖNORM EN 71-4 1.3.2021 Ansicht

ÖNORM EN 71-4

Safety of toys - Part 4: Experimental sets for chemistry and related activities

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NORM herausgegeben am 1.3.2021


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Informationen über die Norm:

Bezeichnung normen: ÖNORM EN 71-4
Ausgabedatum normen: 1.3.2021
SKU: NS-1019213
Zahl der Seiten: 35
Gewicht ca.: 105 g (0.23 Pfund)
Land: Österreichische technische Norm
Kategorie: Technische Normen ÖNORM

Kategorie - ähnliche Normen:

Toys

Die Annotation des Normtextes ÖNORM EN 71-4 :

Dieses Dokument legt Anforderungen an die Höchstmengen und, in einigen Fällen, an die Höchstkonzentrationen bestimmter Stoffe und Gemische fest, die in Experimentierkästen für chemische und ähnliche Versuche verwendet werden. Bei diesen Stoffen und Gemischen handelt es sich um: - solche, die nach den für gefährliche Stoffe und gefährliche Gemische geltenden EU-Rechtsvorschriften als gefährlich eingestuft sind; - Stoffe und Gemische, die in übermäßigen Mengen die Gesundheit der Kinder, die sie verwenden, schädigen könnten und die nicht durch die vorstehend genannten Rechtsvorschriften als gefährlich eingestuft sind; und - sonstige chemische Stoffe und Gemische, die in einem Experimentierkasten enthalten sind. Dieses Dokument gilt für Experimentierkästen für chemische und ähnliche Versuche, einschließlich Experimentierkästen zur Kristallzucht und Experimentierkästen zur Erzeugung von Kohlenstoffdioxid sowie Ergänzungskästen. Es umfasst außerdem Experimentierkästen mit chemischen Versuchen auf dem Gebiet der Mineralogie, Biologie, Physik, Mikroskopie und der Umweltwissenschaften, sofern diese einen oder mehrere chemische Stoffe und/oder Gemische enthalten, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gefährlich eingestuft sind. Darüber hinaus legt dieses Dokument Anforderungen an die Kennzeichnung, die Inhaltsangabe, die Gebrauchsanleitung, den Augenschutz und an die zur Durchführung der Versuche zu verwendende Ausrüstung fest. Dieses Dokument gilt nicht für kombinierte Experimentierkästen, z. B. eine Kombination aus einem Chemieexperimentierkasten und einem Experimentierkasten zur Kristallzucht. Ferner gilt es nicht für Spielzeug, das in EN 71-13 behandelt wird (z. B. Kosmetik-Sets). Anforderungen an bestimmte andere chemische Spielzeuge sind in EN 71-5 enthalten.

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