Die Norm ÖNORM EN 81-20 15.5.2020 Ansicht

ÖNORM EN 81-20

Safety rules for the construction and installation of lifts - Lifts for the transport of persons and goods - Part 20: Passenger and goods passenger lifts

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NORM herausgegeben am 15.5.2020


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Informationen über die Norm:

Bezeichnung normen: ÖNORM EN 81-20
Ausgabedatum normen: 15.5.2020
SKU: NS-994312
Zahl der Seiten: 183
Gewicht ca.: 580 g (1.28 Pfund)
Land: Österreichische technische Norm
Kategorie: Technische Normen ÖNORM

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Lifts. Escalators

Die Annotation des Normtextes ÖNORM EN 81-20 :

Dieses Dokument legt die Sicherheitsregeln für dauerhaft eingebaute neue, elektrisch betriebene Personen- oder Lastenaufzüge fest, die einen Treibscheiben-, Trommel,-Ketten- oder hydraulischen Antrieb haben, festgelegte Ebenen bedienen und einen Fahrkorb besitzen, der, an Seilen oder Ketten aufgehängt oder von Hebern getragen, für den Transport von Personen oder Personen und Lasten bestimmt ist und der sich zwischen Führungen, die nicht mehr als 15° gegen die Vertikale geneigt sind, bewegt. Zusätzlich zu den Anforderungen dieses Dokuments müssen in speziellen Fällen weitere Anforderungen (Nutzung der Aufzüge von Personen mit Behinderungen im Brandfall, explosionsgefährdete Atmosphäre, extreme klimatische Verhältnisse, Erdbebenbedingungen, Transport gefährlicher Güter usw.) berücksichtigt werden. Dieses Dokument gilt nicht für a) Aufzüge mit 1) anderen als den in 1.1 genannten Antrieben, 2) Nenngeschwindigkeiten kleiner oder gleich 0,15 m/s; b) Hydraulikaufzüge 1) mit einer Nenngeschwindigkeit über 1 m/s, 2) bei der die Einstellung für Druckbegrenzungsventil oberhalb von 50 MPa liegt; c) neue Personen- oder Lastenaufzüge in bestehenden Gebäuden1, bei denen unter Umständen infolge von Einschränkungen, die sich aus baulichen Zwängen ergebenen, einige Anforderungen von EN 81-20 nicht erfüllt werden können und bei denen EN 81-21 berücksichtigt werden sollte; d) Hebezeuge, wie Umlaufaufzüge, Schachtförderanlagen, Bühnenaufzüge, Einrichtungen mit automa-tischer Beladung, Kübelaufzüge, Bauaufzüge, Schiffsaufzüge, Bohrplattformen auf See, Bau- und Instand-haltungseinrichtungen oder Aufzüge in Windenergieanlagen; e) wesentliche Änderungen an einem Aufzug, der vor dem Inkrafttreten dieser Norm errichtet wurde; f) Sicherheit während des Transports, der Errichtung, einer Reparatur und beim Ausbau von Aufzügen. Dafür kann jedoch sachdienlich von dieser Norm ausgegangen werden. Lärm und Schwingungen werden in dieser Norm nicht behandelt, weil sie nicht in solchen Größenordnungen ermittelt werden, die in Bezug auf die sichere Benutzung und Wartung von Aufzügen als gefährdend eingestuft werden könnten. Dieses Dokument gilt nicht für Personen- und Lastenaufzüge, die vor ihrer Veröffentlichung errichtet wurden.

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