Wir benötigen Ihre Einwilligung zur Verwendung der einzelnen Daten, damit Sie unter anderem Informationen zu Ihren Interessen einsehen können. Klicken Sie auf "OK", um Ihre Zustimmung zu erteilen.
Safety rules for the construction and installation of lifts - Special lifts for the transport of persons and goods - Part 42: Vertical lifting appliances with enclosed carrier intended for use by persons, including persons with disability
Name übersetzen
NORM herausgegeben am 1.7.2026
Bezeichnung normen: ÖNORM EN 81-42
Ausgabedatum normen: 1.7.2026
SKU: NS-1275417
Zahl der Seiten: 185
Gewicht ca.: 586 g (1.29 Pfund)
Land: Österreichische technische Norm
Kategorie: Technische Normen ÖNORM
1.1 Dieses Dokument legt Sicherheitsanforderungen für Konstruktion, Herstellung, Installation, Wartung, Inspektion und Demontage von fest installierten elektrisch betriebenen vertikalen Aufzugsanlagen fest, die an einer Gebäudestruktur angebracht sind, die für die Benutzung durch Personen, einschließlich Personen mit Behinderungen, vorgesehen ist: - sich vertikal zwischen vordefinierten Ebenen entlang einer geführten Bahn bewegend, deren Neigung zur Vertikalen nicht mehr als 15° beträgt, - gestützt oder gehalten durch Zahnstange und Ritzel, Seilzugantrieb, nicht kreisförmige elastomerbeschichtete Aufhängungsmittel (nachstehend Zugriemen genannt), Trommel- und Kettentriebwerk, Seilantrieb mit formschlüssiger Verbindung, Ketten, Zahnriemen, Schraube und Mutter, geführte Kette, Scherenmechanismus oder Hydraulikzylinder (direkt oder indirekt), - mit geschlossenen Schächten, - mit einer Nenngeschwindigkeit von nicht mehr als 0,15 m/s, - mit vollständig geschlossener Kabine. 1.2 Dieses Dokument behandelt nicht: - hydraulische Aufzugsanlagen, bei denen die Einstellung des Druckbegrenzungsventils (4.8.3.5.3) 50 MPa übersteigt, - Betrieb unter erschwerten Bedingungen (z. B. extreme Klimabedingungen, starke Magnetfelder), - den Blitzschutz, - den Betrieb unter besonderen Anforderungen (z. B. in explosionsgefährdeten Bereichen); - Umgang mit Materialien, die aufgrund ihrer Beschaffenheit gefährliche Situationen verursachen können, - Aufzugsanlagen, deren Hauptfunktion die Beförderung von Gütern ist, - Aufzugsanlagen, die anfällig für Vandalismus sind, - Erdbeben, Überschwemmung, - Brandbekämpfung und Evakuierung, - Lärm und Vibrationen, - die Gestaltung von Beton, Schotterunterfütterung, Holz oder anderen Fundamenten oder Gebäudekonstruktionen, - Auslegung der für die Verankerung im Tragwerk verwendeten Bolzen, - Beförderung von Rollstühlen des Typs C nach der Definition in EN 12183:2014 und/oder EN 12184:2014, - senkrecht bewegte Fahrkorb-Schiebetüren. ANMERKUNG Lärm und Vibrationen werden weder als signifikante noch als relevante Gefahren angesehen. 1.3 Dieses Dokument behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder Gefährdungsereignisse von Aufzugsanlagen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen von durch den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen verwendet werden. Sie wurden durch eine Risikobewertung ermittelt. Siehe Anhang I. 1.4 Dieses Dokument gilt nicht für Aufzugsanlagen, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments hergestellt wurden.
Bereitstellung von aktuellen Informationen über legislative Vorschriften in der Sammlung der Gesetze bis zum Jahr 1945.
Aktualisierung 2x pro Monat!
Brauchen Sie mehr Informationen? Sehen Sie sich diese Seite an.
Letzte Aktualisierung: 2026-07-09 (Zahl der Positionen: 2 286 317)
© Copyright 2026 NORMSERVIS s.r.o.