Die Norm ÖNORM EN ISO 21150 15.3.2023 Ansicht

ÖNORM EN ISO 21150

Cosmetics - Microbiology - Detection of Escherichia coli (ISO 21150:2015 + Amd 1:2022) (consolidated version)

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NORM herausgegeben am 15.3.2023


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Informationen über die Norm:

Bezeichnung normen: ÖNORM EN ISO 21150
Ausgabedatum normen: 15.3.2023
SKU: NS-1137132
Zahl der Seiten: 23
Gewicht ca.: 69 g (0.15 Pfund)
Land: Österreichische technische Norm
Kategorie: Technische Normen ÖNORM

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Cosmetics microbiology

Die Annotation des Normtextes ÖNORM EN ISO 21150 :

Diese Internationale Norm gibt allgemeine Anleitungen für den Nachweis und die Identifizierung des spezifizierten Mikroorganismus Escherichia coli in kosmetischen Mitteln. Die in dieser Internationalen Norm spezifizierten Mikroorganismen können in Übereinstimmung mit nationalen Praktiken oder Regelungen von Land zu Land unterschiedlich sein. Um die Qualität des Produkts und die Sicherheit für Verbraucher sicherzustellen, ist es ratsam, eine geeignete mikrobiologische Risikoanalyse zur Bestimmung der Arten von kosmetischen Mitteln durchzuführen, für die diese Internationale Norm anwendbar ist. Produkte, die ein geringes mikrobiologisches Risiko (siehe ISO 29621) darstellen, umfassen jene mit geringer Wasseraktivität, alkoholisch-wässrige Produkte, Produkte mit extremen pH-Werten usw. Das in dieser Internationalen Norm beschriebene Verfahren basiert auf dem Nachweis von Escherichia coli in einem nicht-selektiven Flüssigmedium (Anreicherungsbouillon), gefolgt von einer Isolation auf einem selektiven Agarmedium. In Abhängigkeit von der erforderlichen Nachweisgrenze können andere Verfahren angemessen sein. Wegen der großen Vielfalt an kosmetischen Mitteln innerhalb dieses Anwendungsbereichs ist dieses Verfahren möglicherweise für einige Produkte nicht in allen Einzelheiten geeignet (z. B. bestimmte mit Wasser nicht mischbare Produkte). Andere Internationale Normen (ISO 18415) können geeignet sein. Ersatzweise können für die hier aufgeführten Untersuchungen andere Verfahren (z. B. automatisierte) zur Anwendung kommen, vorausgesetzt, dass deren Gleichwertigkeit nachgewiesen oder sich das Verfahren anderweitig als geeignet erwiesen hat.

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