Die Norm ÖNORM EN ISO 9606-5 1.5.2000 Ansicht

ÖNORM EN ISO 9606-5

Approval testing of welders - Fusion welding - Part 5: Titanium and titanium alloys, zirconium and zirconium alloys (ISO 9606-5:2000)

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NORM herausgegeben am 1.5.2000


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Informationen über die Norm:

Bezeichnung normen: ÖNORM EN ISO 9606-5
Ausgabedatum normen: 1.5.2000
SKU: NS-780166
Zahl der Seiten: 23
Gewicht ca.: 69 g (0.15 Pfund)
Land: Österreichische technische Norm
Kategorie: Technische Normen ÖNORM

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Welding processes

Die Annotation des Normtextes ÖNORM EN ISO 9606-5 :

Diese Norm legt die wesentlichen Anforderungen, Geltungsbereiche, Prüfbedingungen und Bewertungsanforderungen sowie die Prüfungsbescheinigung über die durchgeführte Prüfung des Schweißers für Titan- und Zirkoniumschweißungen fest. Diese Norm ist anzuwenden bei der Prüfung von Schweißern für das Schmelzschweißen von Titan und Zirkonium. Diese Norm beabsichtigt, die Grundlage für die gegenseitige Anerkennung von Prüfungen über das Können der Schweißer in den verschiedenen Anwendungsgebieten durch die zuständigen Stellen zu schaffen. Die Prüfungen werden in Übereinstimmung mit dieser Norm durchgeführt, es sei denn, daß gemäß der in Betracht kommenden Anwendungsnorm schwierigere Prüfungen verlangt werden. Für die Schweißerprüfung sollte der Nachweis gefordert werden, daß der Schweißer eine angemessene praktische Erfahrung und Fachkenntnisse (Prüfung nicht obligatorisch) hinsichtlich der Schweißprozesse, Werkstoffe und Sicherheitsanforderungen hat, für die er zu prüfen ist. Hinweise dafür sind im Anhang A enthalten. Diese Norm ist anwendbar, wenn eine Schweißerprüfung vom Kunden, durch Abnahmeorganisationen oder von sonstigen Stellen gefordert wird. In dieser Norm sind Schmelzschweißprozesse, soweit sie von Hand oder teilmechanisch ausgeführt werden, erfaßt. Sie gilt nicht für vollmechanische und automatische Prozesse (siehe 5.2). Diese Norm bezieht sich auf Schweißerprüfungen an Halbzeugen und Fertigprodukten aus gewalzten, geschmiedeten oder gegossenen Werkstoffen, soweit sie in 5.4 aufgeführt sind. Die Prüfungsbescheinigung des Schweißers wird unter der alleinigen Verantwortung des Prüfers oder der Prüfstelle ausgestellt.

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